Zeichensatzung

§ 1 LACON Marke
Die Marke der LACON GmbH ist beim Deutschen Patentamt mit der Registriernummer 2025364 seit 1992 (zunächst als Wortbildzeichen, später als Marke) registriert und gegen unberechtigten Gebrauch geschützt. Es ist weiterhin als Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in Alicante unter der Nummer 002212132 registriert und geschützt.

Die Marke kann bei berechtigter Verwendung sowohl zweifarbig (grün: HKS 57 N / schwarz) als auch in schwarz-weiß eingesetzt werden.

§ 2 Zertifizierzeichen
Die Marke wird zusammen mit der eindeutigen Erwähnung des Zertifizierungsbereichs zum Zertifizierzeichen. 

§ 3 Eigentum der Marke
Inhaberin der Marke bzw. des Zertifizierzeichens ist die LACON GmbH, Offenburg.

§ 4 Urkunden und Bescheinigungen
Die Marke oder das Zertifizierzeichen wird von LACON auch in Zertifizierungsurkunden oder sonstigen Bescheinigungen verwendet. Der Empfänger einer Zertifizierungsurkunde oder einer sonstigen LACON Bescheinigung ist berechtigt, Abbildungen dieser Bescheinigungen, solange sie gültig und nicht zurückgezogen oder ausgesetzt sind, werblich zu verwenden.

§ 5 Zertifizierzeichen in der Etikettierung von Produkten
Ein Zertifikatsinhaber hat die Möglichkeit, das Zertifizierzeichen auch in der Etikettierung seiner Produkte zu verwenden. Hierzu muss der Zertifikatsinhaber LACON zuvor die Art und Weise des beabsichtigten Einsatzes bekannt gegeben haben und diese Zeichensatzung anerkannt haben. LACON erteilt bei korrekter Anwendung (kein Verstoß gegen die Zertifizierungsnorm oder sonstige gesetzliche Vorschriften) hierzu dann eine formlose Genehmigung, behält sich aber vor, noch gesonderte Überprüfungen vorzunehmen. Änderungen in der Etikettierung von Produkten, die das LACON-Zeichen enthalten, oder die Einführung neuer Produkte, die mit dem LACON-Zeichen versehen werden sollen, sind LACON zu melden.

Sofern nicht nur einzelne Produkte sondern die gesamte Produktion eines Unternehmens von LACON zertifiziert wird, kann das Zertifizierungszeichen entsprechend der oben genannten Bedingungen auch so angebracht werden, dass die Kennzeichnung das gesamte Unternehmen betrifft (z.B. Hofschild bei einem landwirtschaftlichen Betrieb).

§ 6 Gültigkeit der Zertifizierung
Der Einsatz in der Etikettierung von Produkten, die LACON benannt wurden, ist nur möglich, soweit die Produkte von der Zertifizierung abgedeckt sind, gültige Verträge über Kontrolle/Zertifizierung bestehen, die Zertifizierung gültig ist und sonstige Kennzeichnungsvorschriften (Verordnungen, Gesetze) dem nicht entgegenstehen. Sobald die Zertifizierung für ein Produkt nicht mehr gültig ist, ist neben der Einhaltung sonstiger gesetzlicher Bestimmungen auch das Zertifizierzeichen zu entfernen. Dies gilt auch für eventuell schon gekennzeichnete Produkte, die vermarktet werden sollen.

§ 7 Verstöße
Bei Verstößen gegen diese Zeichensatzung kann LACON von dem Verwender des Zeichens - unabhängig von sonstigen gemäß Zertifizierungsvertrag / Kontrollvertrag oder gegebenenfalls von Gesetz wegen erforderlichen Sanktionen - eine dem LACON entstehenden Aufwand und Schaden (ggf. auch Rufschaden) angemessene Entschädigung verlangen.