Saatgutansuchen
Hinweis - Triticale und Roggen:
Aufgrund neuer Vorgaben durch die Verfahrensanweisung „Verwendung nicht-biologisches Pflanzenvermehrungsmaterial“ (VA_0010) und dem zugehörigen Verzeichnis über die Verfügbarkeit (L_0022) darf ab dem Anbau im Herbst 2026 konventionelles ungebeiztes Saatgut bei Triticale und Roggen nicht mehr durch die Kontrollstelle genehmigt werden.
Nähere Informationen (z.B. betroffene Sorten) finden Sie hier.
Nähere Informationen (z.B. betroffene Sorten) finden Sie hier.
Saatgutansuchen
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So beantragen Sie die Verwendung von konventionellem, ungebeiztem Saatgut gemäß den Vorgaben der EU-Bio-Verordnung.
