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Hinweis - Triticale und Roggen:

Aufgrund neuer Vorgaben durch die Verfahrensanweisung „Verwendung nicht-biologisches Pflanzenvermehrungsmaterial“ (VA_0010) und dem zugehörigen Verzeichnis über die Verfügbarkeit (L_0022) darf ab dem Anbau im Herbst 2026 konventionelles ungebeiztes Saatgut bei Triticale und Roggen nicht mehr durch die Kontrollstelle genehmigt werden.

Nähere Informationen (z.B. betroffene Sorten) finden Sie hier.

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So beantragen Sie die Verwendung von konventionellem, ungebeiztem Saatgut gemäß den Vorgaben der EU-Bio-Verordnung.

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